Ohne Visum in die Vereinigten Staaten reisen — das ist für USA-Besucher aus 41 Ländern mit ESTA möglich. Wir erklären die elektronische Reisegenehmigung für Amerika und worauf Sie beim ESTA-Antrag achten müssen.
ESTA (kurz für „Electronic System for Travel Authorization”) wurde von der US-Regierung eingeführt, um mit einem voll automatisierten Datenbankabgleich überprüfen zu können, ob Reisende den geltenden Einreisebestimmungen der USA entsprechen und kein Risiko für die Vereinigten Staaten darstellen.
Seit der Einführung von ESTA im Jahr 2008 können Sie also nicht mehr nur mit einem US-Visum (z. B. Besuchervisum oder Studentenvisum) von den Botschaften oder Konsulaten, sondern auch komplett „papierlos” in die USA reisen. Dank des automatisierten ESTA-Prozesses ist die elektronische Reisegenehmigung einfach, günstig und schnell zu bekommen.
ESTA ist für alle USA-Reisenden erhältlich, die Staatsbürger eines Landes sind, das am US-amerikanischen Visa Waiver Program (VWP) teilnimmt. Die folgenden Länder sind derzeit Teil des VWP:
ESTA berechtigte Länder | |||
---|---|---|---|
Andorra | Australien | Belgien | Brunei1 |
Chile | Dänemark | Deutschland | Estland |
Finnland | Frankreich | Griechenland | Großbritannien |
Irland | Island | Israel | Italien |
Japan | Kroatien | Lettland | Liechtenstein |
Litauen | Luxemburg | Malta | Monaco |
Neuseeland | Niederlande | Norwegen | Österreich |
Polen | Portugal | San Marino | Schweden |
Schweiz | Slowakei | Slowenien | Singapur |
Spanien | Südkorea | Taiwan | Tschechische Republik |
Ungarn2 |
1 Die Gültigkeitsdauer einer ESTA-Genehmigung für Reisende aus Brunei wurde mit Wirkung zum 6. Juli 2023 von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt.
2 Die Gültigkeitsdauer einer ESTA-Genehmigung für ungarische Reisende wurde mit Wirkung zum 1. August 2023 von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Außerdem dürfen Ungarn pro ESTA nur noch einmal in die USA einreisen und benötigen für das ESTA-Verfahren auch eine ungarische Geburtsurkunde.
Um mit ESTA in die USA reisen zu können, müssen Sie neben Ihrer Staatsbürgerschaft in einem Visa-Waiver-Land noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:
Sollten Sie die hier genannten ESTA-Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen Sie für Ihre Amerika-Reise ein US-Visum statt einer ESTA beantragen.
Wenn Sie mit Minderjährigen in die USA reisen, dann müssen Sie auch für diese einen eigenen ESTA-Antrag stellen. Deshalb benötigen auch mit Ihnen in die USA reisende Kinder und Babys einen biometrischen Reisepass.
Sollte Ihr Kind keinen biometrischen Reisepass haben, können Sie für einen gemeinsamen USA-Urlaub stattdessen ein Visum (z. B. das B-2 Besuchervisum) beantragen.
Die US-Regierung führt eine Liste von Ländern, die dem so genannten „Six-Month Club” angehören. Reisende aus diesen Ländern benötigen nur eine Reisepassgültigkeit bis zum Ende ihres Aufenthalts, während USA-Besucher aus allen anderen Ländern Reisepässe benötigen, die noch mindestens sechs Monate über das Ende ihrer Reise hinaus gültig sind.
Eine ESTA-Genehmigung bekommen Sie für eine Gebühr zwischen 21 $ (für die einfachste Variante auf der Webseite der US-Regierung) und ca. 50 € (inklusive zusätzlicher Sicherheiten und eingehender Datenprüfung durch eine ESTA-Agentur).
Damit sind die ESTA-Kosten wesentlich geringer als die Kosten für ein US-Visum, das je nach Zweck zwischen 185 $ und mehreren tausend US-Dollar kosten kann. Außerdem fallen beim ESTA-Verfahren eventuelle Zusatzkosten für die Vorlage von Beweisdokumenten inkl. zertifizierter Übersetzungen weg.
Mit einer ESTA-Genehmigung dürfen Sie in den USA für bis zu 90 Tage am Stück Urlaub machen, Freunde und Verwandte besuchen, medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen oder an geschäftlichen Terminen wie z. B. Messen und Konferenzen teilnehmen.
Innerhalb des Gültigkeitszeitraums von zwei Jahren dürfen Sie als ESTA-Inhaber beliebig oft einreisen, müssen jedoch jederzeit beweisen können, dass Sie keine Einwanderungsabsicht haben. Bei zu häufigen Einreisen innerhalb der zweijährigen ESTA-Gültigkeit kann es zu Nachfragen durch die US-Grenzbeamten kommen.
Obwohl Geschäftsreisen für Konferenzen, Vertragsverhandlungen und Meetings mit ESTA erlaubt sind, dürfen Sie offiziell nicht für eine Jobsuche in die USA einreisen, Studiengänge belegen, die auf Ihren Abschluss angerechnet werden oder als beruflich eingestufte Kurse belegen. Informieren Sie sich vor Reisen in die USA zu beruflichen oder Fortbildungszwecken genau über die verfügbaren Visa-Optionen wie z. B. F-1, J-1 oder M-1-Visa.
Die Einreise in die USA erfordert zwingend eine ESTA-Genehmigung oder ein US-Visum, auch wenn Sie sich nur kurz für einen Transit oder auf der Durchreise in ein anderes Land in den Vereinigten Staaten aufhalten.
Von dieser Pflicht zur ESTA beim Transit sind nur Green Card-Inhaber und US-Bürger ausgenommen.
Für die meisten Reisenden ist die ESTA-Genehmigung zwei Jahre bzw. bis zum Ende der Gültigkeit des jeweiligen Reisepasses gültig und sie können innerhalb dieses Zeitraums beliebig oft für bis zu 90 Tage am Stück in die USA reisen.
Ausnahmen gelten für Reisende aus Brunei und Ungarn, deren ESTA-Genehmigungen nur ein Jahr gültig sind. Reisende aus Ungarn benötigen Darüber hinaus für jede Einreise in die USA einen gesonderten ESTA-Antrag.
Die wesentlichen Unterschiede zwischen ESTA und einem Visum zur Einreise in die USA im Überblick:
Aufenthaltsgenehmigung für die USA | ESTA |
US-Visum |
Beantragung | Online | Persönlich in der US-Botschaft oder dem US-Konsulat |
Maximale Aufenthaltsdauer | 90 Tage | Je nach Visum |
Gültigkeit | 2 Jahre* | Je nach Visum bis zu 10 Jahren |
Wartezeiten | Maximal 72 Stunden | Mehrere Wochen oder Monate (je nach Visum und Arbeitsaufkommen bei den US-Botschaften und Konsulaten) |
Dokumente | Biometrischer Reisepass (ePass) | Je nach Visum: Reisepass, Passbilder, Einladung zum Konsulats- oder Botschaftstermin, finanzielle Nachweise, Arbeitsverträge, Schreiben von Universitäten, polizeiliche Führungszeugnisse, Urkunden und weitere Beweisdokumente inkl. zertifizierter Übersetzungen |
Erlaubte Aktivitäten | Urlaub, Besuch von Freunden und Verwandten, medizinische Behandlungen, Geschäftstermine, Meetings, Konferenzen, Transit | Je nach Visum: studieren, arbeiten, Austauschjahr, Sommerjob, Familienbegleitung oder anderes |
Kosten | Zwischen 21 $ und ca. 50 € | Ab 185 $ |
*ESTA-Genehmigungen für Reisende aus Brunei und Ungarn haben eine verkürzte Gültigkeitsdauer von einem statt zwei Jahren.
Das ESTA-System prüft Ihre Tauglichkeit zur Einreise in die USA vollautomatisch auf Basis eines Datenabgleichs mit verschiedenen nationalen und internationalen Datenbanken. Um den digitalen Schnellcheck zu ermöglichen, müssen Sie beim ESTA-Antrag eine Reihe von Angaben machen. Hierzu gehören:
Im ESTA-Formular werden auch Ihre Social Media Accounts abgefragt. Die Angabe ist zwar freiwillig, wird aber allgemein empfohlen, um Verzögerungen aufgrund von manuellen Zusatzprüfungen zu verhindern.
Sie können weitere Personen, die mit Ihnen in die USA reisen, zu Ihrem ESTA-Antrag hinzufügen. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei einem ESTA-Gruppenantrag die benötigten ESTA-Daten wie z. B. Reisepassnummer, E-Mail Adressen und Geburtsdaten für jeden einzelnen Reisenden einholen und im Formular vervollständigen müssen.
Die Informationen über Ihren Gesundheitszustand, eventuelle Gesetzeskonflikte, Vorstrafen, Drogenmissbrauch, eine eventuelle Einwanderungsabsicht, eine geplante Arbeitsaufnahme in den USA sowie Ihre Reise- und Visa-Historie werden innerhalb der neun ESTA-Sicherheitsfragen behandelt.
Wenn Sie eine der Sicherheitsfragen mit „Ja” beantworten, so wird Ihnen keine ESTA-Genehmigung erteilt. Jedoch bedeutet dies nicht, dass Sie nicht in die USA reisen dürfen. Statt einer ESTA können Sie in diesem Fall ein US-Visum beantragen.
Falls Sie befürchten, dass Ihre Lebensgeschichte oder Ihr Gesundheitszustand zu einer ESTA-Ablehnung führen könnten, stellen Sie Ihren ESTA-Antrag mindestens zwei Monate vor Ihrer Abreise. So haben Sie im Falle einer Ablehnung noch genügend Zeit, ein Visum zu beantragen.
Wenn Sie falsche oder irreführende Angaben in Ihrem ESTA-Antrag machen, dann wird Ihnen die Einreise in die USA verweigert. Die vorsätzliche Angabe falscher Informationen kann sogar zu einer Strafanzeige und einem dauerhaften Einreiseverbot führen.
Die Beantragung Ihrer ESTA-Genehmigung im Internet wird ca. 15 Minuten dauern. Wenn Sie Ihren ESTA-Antrag für mehrere Personen gleichzeitig stellen, dann planen Sie am besten 15 Minuten pro Person ein.
Halten Sie Ihren Reisepass, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Reisedaten sowie die Kontaktdaten Ihres Arbeitgebers (falls vorhanden) und Ihrer ersten Unterkunft in den USA bereit. Nach einer ersten Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse können Sie Ihren ESTA-Antrag ausfüllen.
Im Anschluss an die maximal dreitägige Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie Ihre ESTA-Genehmigung per E-Mail an Ihre Adresse.
Die Genehmigung Ihres ESTA-Antrags nimmt in der Regel nicht mehr als 72 Stunden in Anspruch. In seltenen Fällen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, sodass im Allgemeinen ein ESTA-Antrag ca. zwei Wochen vor Abreise empfohlen wird.
Wenn Sie ganz sicher sein wollen und im Falle einer ESTA-Ablehnung noch genügend Zeit für einen Visumantrag haben möchten, dann stellen Sie Ihren ESTA-Antrag am besten schon zu Beginn Ihrer Reiseplanung. Durch die zweijährige Gültigkeit der ESTA-Genehmigung stellen auch Verzögerungen in Ihrer Reiseplanung kein Risiko dar.
Ein einmal abgeschickter ESTA-Antrag kann nur noch bedingt korrigiert werden. Dennoch führen falsche, unvollständige oder missverständliche Angaben in Ihrem ESTA-Antrag wahrscheinlich zur Ablehnung und einer dauerhaften Sperrung für das ESTA-System.
Deshalb sollten Sie vor dem Abschicken des ESTA-Formulars alle von Ihnen gemachten Angaben erneut genau prüfen. Wichtig ist vor allem, dass die von Ihnen eingetragenen persönlichen Daten mit den Angaben in Ihrem Reisepass übereinstimmen.
Sollten Sie kurz nach dem Abschicken Ihres ESTA-Antrags einen Fehler in den Angaben zum Reisepass oder den biografischen Angaben entdecken, dann können Sie noch einen neuen Antrag stellen, um eine ESTA-Ablehnung zu verhindern. Die ESTA-Gebühr müssen Sie dann jedoch zweimal zahlen.
Andere Fehler wie z. B. eine falsche Beantwortung von Sicherheitsfragen oder fehlerhafte Kontaktdaten können kurz nach dem Abschicken noch in der ESTA-Statusabfrage korrigiert oder aktualisiert werden.
Ihre erste Übernachtungsadresse in den USA und Ihre E-Mail-Adresse können Sie auch nach der ESTA-Genehmigung innerhalb der zweijährigen Gültigkeit beliebig oft ändern.
Ihre ESTA-Genehmigung wird digital mit Ihrem Reisepass verknüpft. Deshalb müssen Sie nach Erhalt eines neuen Reisepasses auch einen neuen ESTA-Antrag stellen. Sollten Sie mit einem neuen Reisepass, aber mit einer alten ESTA-Genehmigung an der US-Grenze auftauchen, so wird Ihnen die Einreise in die USA verweigert.
Sollten sich nach Erhalt Ihrer ESTA-Genehmigung Änderungen in Ihren biografischen Daten ergeben, dann müssen Sie einen neuen ESTA-Antrag stellen. Mögliche Anlässe hierfür:
Manche Ereignisse wie z. B. eine gerichtliche Verurteilung können es auch erforderlich machen, dass Sie ein Visum statt einer ESTA beantragen.
Das vom Department of Homeland Security (DHS) verwaltete ESTA-System stellt normalerweise sicher, dass ein ESTA-Antrag nur abgelehnt wird, wenn es dafür tatsächlich gute Gründe (z. B. ein Strafverfolgungs- bzw. Sicherheitsrisiko) gibt. In diesen Fällen wird der Antragsteller unwiderruflich für das ESTA-Verfahren gesperrt und muss in Zukunft mit einem Visum in die USA reisen.
Bei einer irrtümlichen Ablehnung Ihres ESTA-Antrags haben Sie die Möglichkeit, das DHS Travel Redress Inquiry Program (TRIP) zu nutzen. Ein Link zur TRIP-Webseite wird Ihnen mit der Mitteilung Ihrer Ablehnung zur Verfügung gestellt.
In der Regel werden Sie die Gründe für eine ESTA-Ablehnung nicht erfahren und auch durch einen erneuten ESTA-Antrag das Problem nicht beheben können. Der einfachste Weg zur Einreisegenehmigung für die USA führt nach der Ablehnung des ESTA-Antrags üblicherweise über ein US-Visum.
Nach Ihrer Ankunft am Flughafen in den USA werden Sie als ESTA-Reisender zunächst mit allen anderen Passagieren in der Warteschlange für die Passkontrolle stehen. Jedoch haben Sie als Visa-Waiver-Teilnehmer die Möglichkeit, den US-Einreiseprozess mit der automatischen Passkontrolle zu verkürzen.
Machen Sie sich am besten vor Ihrem Flug mit allen Schritten der Einreise in die USA vertraut, um z. B. gut auf das Gespräch mit den US-Grenzbeamten, den Reisepasscheck am APC-Terminal (Automated Passport Control), die Abgabe von Fingerabdrücken oder die Zollkontrolle vorbereitet zu sein.
Auch die Einreise- und Einfuhrbestimmungen für die USA sollten Sie gut kennen, denn es gibt strenge Regeln für die Mitnahme von Lebensmitteln, Tierprodukten, Medikamenten und hochwertigen Waren. Kümmern Sie sich rechtzeitig um das digitale Zollformular und packen Sie Ihr Hand- und Aufgabegepäck laut Bestimmungen.
Die US-Einreisebestimmungen umfassen auch notwendige Impfungen für eine USA-Reise und verschiedene Formulare für Sicherheitschecks, die Sie vor und während Ihrer Reise durchlaufen müssen.
Ob Sie die Grenze zu den USA tatsächlich übertreten dürfen, entscheidet weder ein genehmigtes Visum noch Ihre ESTA-Erlaubnis, sondern immer das Grenzpersonal am Flughafen in den Vereinigten Staaten. Halten Sie deshalb alle Reiseunterlagen bereit und antworten Sie auf alle Fragen der Beamten präzise und wahrheitsgemäß. Auch wenn Sie zu einem zweiten Sicherheitscheck in einem gesonderten Raum gebeten werden, bleiben Sie ruhig und antworten Sie stets wahrheitsgemäß.